Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schumacher Pack Solution GmbH für Unternehmer

§ 1 Geltung, Sprache

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend „Kunde“) über unseren Schumacher Pack Solution-Onlineshop (nachfolgend „Webshop“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ausgenommen hiervon sind Layout-Bestellungen. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung nicht gesondert widersprechen. Die Verträge mit dem Kunden werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

 

§ 2 Vertragsschluss, Auftraggeber

Unsere Angebote im Webshop sind freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Durch Aufgabe einer Bestellung im Webshop (welche das vorherige Log-In und die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordert), gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des betreffenden Produkts/der betreffenden Produkte ab. Wir senden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine E-Mail-Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zu, die sogleich eine Annahme des Angebotes darstellt. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferungen in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinsam als Auftraggeber. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis hierfür vorliegt. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremdem Namen, gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung nach bereits erfolgter Fakturierung auf Wunsch des Bestellers auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.

 

§ 3 Widerrufsrecht

Für Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht ein Widerrufsrecht nicht.

 

§ 4 Ladehilfsmittel & Verpackungsmaterial

1. Gemäß § 15 Abs. 1 Satz 5 Verpackungsgesetz informieren wir Sie darüber, dass Hersteller und Vertreiber von Transportverpackungen verpflichtet sind, gebrauchte, restentleerte Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe wie die von ihnen in Verkehr gebrachten am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen, um sie der Wiederverwendung oder der Verwertung zuzuführen. Für Folien, Umreifungsbänder, Abdeckpappe und Kantenschutz gilt - abweichend von vorstehendem Satz - die Ziffer 4 dieses § 4.

2. Die Ware wird an den Auftraggeber auf neuwertigen Paletten sowie mit Abdeckplatten (nachfolgend Ladehilfsmittel genannt) geliefert, die im Eigentum des Auftragnehmers stehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Übernahme der jeweils vom Auftragnehmer empfangenen Ladehilfsmittel auf dem Versandbeleg zu quittieren und hält seine Erfüllungsgehilfen hierzu an. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer vereinbaren hiermit, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer Ladehilfsmittel in gleicher Anzahl, Art und Güte wie die Ladehilfsmittel, die er vom Auftragnehmer empfangen hat, unentgeltlich übergibt (Ersatz-Ladehilfsmittel) und sich der Auftragnehmer verpflichtet solche Ersatz-Ladehilfsmittel unentgeltlich anzunehmen. Erfüllungsort für die Übergabe der Ersatz-Ladehilfsmittel durch den Auftraggeber und für die Annahme derselben durch den Auftragnehmer ist der Ort der gewerblichen Niederlassung des Auftragnehmers. Die Parteien sind sich hiermit einig, dass das Eigentum an den Ersatz-Ladehilfsmitteln mit deren Übergabe auf den Auftragnehmer übergeht. Kommt der Auftraggeber seiner Verpflichtung zur Übergabe der Ersatz-Ladehilfsmittel innerhalb von zwei Wochen nach Aufforderung seitens des Auftragnehmers nicht oder nur zum Teil nach, ist der Auftraggeber insoweit zum Ersatz des Neuwertes derjenigen Ladehilfsmittel für die der Auftraggeber - unter Verstoß gegen diese Ziffer 2 - keine Ersatz-Ladehilfsmittel an den Auftragnehmer übergeben hat, verpflichtet.

3. Der Auftragnehmer führt auf Grundlage der Versandbelege ein Konto über die dem Auftraggeber überlassenen Ladehilfsmittel, das für beide Parteien verbindliche Auskunft über die an den Auftraggeber überlassenen Ladehilfsmittel gibt. Der Auftragnehmer führt ferner jeweils ein Konto über die vom Auftragnehmer angenommenen Ersatzladehilfsmittel und über das, dem Auftraggeber gem. § 4 Ziffer 4 dieser AGB übereignete Verpackungsmaterial. Etwaige darüberhinausgehende gesetzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten bleiben hiervon unberührt.

4. Abweichend von § 4 Ziffer 1 dieser AGB und gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 Verpackungsgesetz vereinbaren die Parteien, dass das Eigentum an Folien, Umreifungsbändern, Abdeckpappe und Kantenschutz (Verpackungsmaterial) mit Übergabe der Ware unentgeltlich an den Auftraggeber übergeht und vom Auftraggeber nach Maßgabe des Verpackungsgesetzes einer Wiederverwendung oder Verwertung zuzuführen sind.

5. Verletzt der Auftraggeber seine Verpflichtungen gemäß diesem § 4 stellt er den Auftragnehmer auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter und von allen Haftungen aus Verletzungen des Verpackungsgesetzes, die gegen den Auftragnehmer deswegen geltend gemacht werden, frei und ersetzt dem Auftragnehmer sämtliche daraus entstehende Schäden, es sei denn dem Auftraggeber liegt kein Verschulden zur Last.

 

 

§ 5 Preise, Zahlung, Sicherheiten

Die anfallenden Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Die jeweilige Höhe der Liefer- und Versandkosten wird in den jeweiligen Angeboten entweder gesondert mit angeführt oder es werden nähere Einzelheiten zur Berechnung dieser während des Bestellvorganges angegeben. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung unserer Lieferung entweder per PayPal Plus oder ab einem Mindestbestellwert von 2.500 € netto durch Vorauskasse (die Rechnung wird per E-Mail versandt und kann in unserer Annahme enthalten sein). Bei der Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden mit Abgabe des Angebotes durch den Kunden. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis EUR 2.000,00 gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an uns oder an ein von uns angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und nicht mehr zurückgegeben werden kann. Bei allen Aufträgen kann eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bürgschaft oder Kreditkarte verlangt werden.

 

§ 6 Druck- und Auftragsdaten, Datenübertragung

Die Daten sind in den von uns angegebenen Dateiformaten und Druckdaten anzuliefern. Die Inhalte der Datenblätter sind zwingend zu beachten. Für abweichende Dateiformate können wir dem Kunden eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist von uns schriftlich genehmigt. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von uns zu verantworten sind. Zulieferungen aller Art durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens uns. Dies gilt nicht für nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten oder bei ausdrücklicher Vereinbarung (Profi-Datencheck). Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Wir sind berechtigt, Kopien der Daten anzufertigen.

 

§ 7 Unberechtigte Annahmeverweigerung

Wird die Annahme unberechtigt verweigert, so erheben wir eine Schadenersatzpauschale von EUR 40,00. Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Wir haben ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete Betrag aus dem Vertag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.

 

§ 8 Lieferung, Lieferzeit, Teillieferungen, höhere Gewalt

Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands. Die für die Bestimmung der Lieferzeit maßgebliche Frist bezieht sich auf Werktage (Montag – Freitag, mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Bayern) und beginnt einen Tag nach Eingang druckfähiger Daten bzw. Druckfreigabe innerhalb der jeweiligen Deadline sowie vollständiger Zahlung der Ware (einschließlich Umsatzsteuer); bei der Zahlart Vorauskasse ist als Datum der Zahlung der Zahlungseingang auf dem Konto der Schumacher Pack Solution GmbH maßgebend. Wir sind zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei wir die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten tragen. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Behinderung länger als einen Monat andauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.  

 

§ 9 Nachträgliche Änderungen, Vorarbeiten

Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Kunden, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.). Änderungen auf Wunsch des Kunden werden pauschal mit einer Gebühr von EUR 14,28 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet. Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Kunden ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Kunden liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Daten des Kunden nicht unseren Vorgaben entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung der Druckdaten, Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu unseren Lasten. Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet.

 

§ 10 Stornierungen, Kosten

Stornierungen der Aufträge sind ausschließlich in den Status „Auftrag erteilt“, „Daten hochgeladen“, „Daten eingegangen“, „fehlerhafte Daten“, „Datencheck in Ordnung“, „Kommt Storno“, „Kommen neue Daten“, „Erinnerung fehlerhafte Daten“, „Erinnerung Daten fehlen“, „Erinnerung Daten fehlen CD“, „Druckfreigabe erteilt“, „Druckfreigabe fehlt“, „Erinnerung Druckfreigabe fehlt“, „Vorauskasse bezahlt“ sowie „Erinnerung Vorauskasse unbezahlt“ möglich. Stornierungen in einem späteren Status sind ausgeschlossen. Einzelne Positionen im Warenkorb sind nicht stornierbar. Der Warenkorb kann nur insgesamt storniert werden. Befindet sich nur eine Position im Warenkorb in einem späteren Status als in Absatz 1 aufgezählt, ist eine Stornierung nicht mehr möglich, auch wenn sich eine andere Position noch in einem früheren Status befindet. Stornierungen können nur vom Kunden selbst und ausschließlich über sein Kundenkonto beantragt werden.

 

§ 11 Versand, Gefahrübergang und Erfüllungsort

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Ladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe auf Wunsch des Kunden oder infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch uns betragen die Lagerkosten 1% des Rechnungsbetrages, der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufener Woche. Die Geltendmachung sowie der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Coburg.

 

§ 12 Anzeige von Transportschäden

Der Kunde hat dem Frachtführer gem. § 438 Handelsgesetzbuch (HGB) einen Verlust oder eine Beschädigung des Gutes anzuzeigen. Bei äußerlich erkennbaren Schäden oder Fehlmengen hat dies spätestens bei Ablieferung zu geschehen, ansonsten (verdeckte Mängel) binnen sieben Tagen ab Ablieferung. Die Anzeige muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Eine Schadenanzeige nach Ablieferung ist in Textform zu erstatten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Im Übrigen gilt § 438 Handelsgesetzbuch.

 

§ 13 Sach- und Rechtsmängelhaftung

Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der Ware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung an ihn oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form, oder per E-Mail zugegangen ist. Die Untersuchungspflicht betrifft auch die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Da der Kunde Unternehmer ist, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen (Voraussetzung für unsere Haftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt). Sollte eine oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern. Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Auf unser Verlangen ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Unfrei zurückgeschickte Waren werden nicht angenommen. Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen insbesondere Transport-, Wege-(günstigster Versandweg), Arbeits- und Materialkosten; ausgeschlossen ist eine Kostentragung insoweit, als durch die Verbringung der Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort Mehrkosten entstehen. Falls die Nacherfüllung gemäß Absatz 4 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden gleich aus welchem Rechtsgrund sind entsprechend

§ 15 ausgeschlossen oder beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Lieferung; soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme. Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Dies gilt nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden i.S.d. § 309 Nr. 7 b) BGB. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

 

§ 14 Produktionsspezifische Besonderheiten, Beanstandungen

In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden. Dies gilt insbesondere bei: geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen, geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag, geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen (=Abweichungen vom Endformat); insbesondere bei Pochettas bis zu 4 mm vom geschlossenen Endformat, bei allen Magazinen, Notizheften und Gutscheinheften bis zu 2 mm vom geschlossenen Endformat, bei Servietten bis zu 1,5 mm vom geschlossenen Endformat, Werbetechnikprodukte 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom (geschlossenen) Endformat, geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag bei Magazinen, geringfügigem Versatz (bis zu 0,3 mm) des partiellen UV-Lacks, der Heißfolienprägung oder des Relieflacks zum Druckmotiv. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (wie z.B. Proofs, An- und Probeausdrucken und Ausdruckdaten), auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Endprodukt. Produktionsbedingt kann bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers / der Welle geachtet werden. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Für den Versand an eine Lieferadresse gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen. Für den Versand an mehrere Lieferadressen gilt: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Ware je Lieferadresse können nicht beanstandet werden. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichteexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

 

§ 15 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden soll – abgesehen von den Fällen des § 13 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen uns zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Wir haften uneingeschränkt nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wir haften weiterhin uneingeschränkt für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung von Garantien und Zusicherungen sowie für Ansprüche aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie für Verletzungen von Kardinalpflichten. Eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f. BGB bleibt unberührt. Im Falle einer einfachen Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen. Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 15 entsprechend. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind. Mit keiner der voranstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

 

§ 16 Abtretung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

Abtretungen von Forderungen unserer Kunden gegen uns sind ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen ist unseren Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Forderungen. Eine Aufrechnung eigener Ansprüche unserer Kunden gegen unsere Ansprüche ist ebenfalls ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Ansprüche.

 

§ 17 Elektronische Rechnung, Änderung von Rechnungen

Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu. Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Uns ist es möglich bis längstens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eine neue, berichtigte Rechnung zu erstellen. Der Kunde hat die Änderung der Rechnung schriftlich und unter Angabe der beanstandeten Rechnungspositionen innerhalb der Sechs-Wochenfrist uns gegenüber geltend zu machen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Kunden gilt die Rechnung von diesem als genehmigt. Eine Änderung der Rechnung nach dieser Frist ist nicht mehr möglich. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochenfrist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmten kürzeren Frist.

 

§ 18 Eigentumsvorbehalt

Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen gegen den Kunden aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung über (Druck-)Produkte (einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnisses). Die von uns an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware, wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für uns. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls gem. Absatz 9 im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller erfolgt und wir unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwerben. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim uns eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o. g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an uns. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so übertragen wir, soweit die Hauptsache uns gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber der hieraus entstehenden Forderung gegen den Erwerber – bei unserem Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z. B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Wir dürfen diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns hierüber informieren, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde uns gegenüber. Wir werden die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt. Treten wir bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

 

§ 19 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

§ 20 Daten, Datenträger

Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Kunden oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen. Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

 

§ 21 Rechte Dritter, Haftungsfreistellung

Der Kunde garantiert, dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an uns übersendet werden, keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte Dritter, das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder sonstige Rechte Dritter verletzen. Der Kunde erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Daten ist. Der Kunde stellt uns auf erste Anforderung von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, uns jeglichen Schaden, der uns wegen des Rechts des Dritten entsteht, zu ersetzen. Hierzu zählen auch etwaige uns entstehende Rechtsverfolgungskosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten). Wir behalten uns das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen soweit die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten oder die Erfüllung des Auftrags gegen geltende Strafgesetze verstoßen würde oder als Ordnungswidrigkeit geahndet werden könnte; mit der Vorlage oder dem Inhalt der übertragenen Daten offensichtlich rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, radikale oder sonst verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden; die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten sexistischer Natur ist; oder die Vorlage oder der Inhalt der übertragenen Daten allgemeine ethische Grundwerte missachtet oder aus sonstigen Gründen als sittenwidrig einzustufen ist. Des Weiteren behalten wir uns das Recht vor, Kundenkonten bei wiederholten Bestellungen der vorbezeichneten Art dauerhaft zu sperren und potenzielle Gesetzesverstöße zur Anzeige zu bringen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir in irgendeiner Weise verpflichtet sind, Vorlagen und Inhalte des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Die diesbezügliche Verantwortlichkeit liegt ausschließlich beim Kunden.

 

§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht. Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 I des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Coburg für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.